Rechtsanwältin
Dr. Astrid von Schoenebeck

Betreuungsrecht

Im Betreuungsverfahren berate ich Sie bei der Erstellung von Gestaltung von Vorsorge- und Handlungsvollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und berate Bevollmächtigte über ihre Rechte und Pflichten.


Ihre Interessen sowohl bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, als auch bei der Anfechtung bzw. Aufhebung einer rechtlichen Betreuung. Dafür ist häufig die Überprüfung der Plausibilität und ggf. Anfechtung von psychiatrischen Gutachten zur Geschäftsfähigkeit erforderlich. Und ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie sich mit Vollmachtsschleicherei, Vollmachtsmissbrauch oder Erbschleicherei konfrontiert sehen.