Anwaltliche Vertretung in erbrechtlichen und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten ist in vielen Fällen der richtige Schritt. Es gibt aber in vielen Fällen einiges, was Sie als Mandant bereits im Vorfeld selbst erledigen können, um Zeit und Geld zu sparen.
In erbrechtlichen und betreuungsrechtlichen Verfahren werden zumeist zur Klärung der Frage, ob eine Person geschäfts- oder testierfähig ist bzw. bei Testamentserrichtung war, umfangreiche medizinische Unterlagen beigezogen. Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienst sind verpflichtet, dem Patienten, Kunden oder Erben eine Kopie der Patientenakte bzw. der Pflegedokumentation zur Verfügung zu stellen.
Diesen Anspruch können Sie in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten als Patient bzw. Kunde selbst geltend machen. Eine Vorlage, wie ein solches Schreiben auszusehen hat, finden Sie z. B. hier auf der Website der Verbraucherzentrale.
Als Vorsorgebevollmächtigter können Sie diese Vorlage ebenfalls verwenden, müssen sie nur entsprechend abwandeln und eine Kopie ihrer Vorsorgevollmacht beifügen.
In erbrechtlichen Angelegenheiten können Sie als Erbe unter gewissen Voraussetzungen Einsicht in die Patientenunterlagen, Pflegedokumentation nehmen. Einen Musterbrief für ein solches Schreiben finden Sie hier.
Es ist außerordentlich hilfreich, diese Unterlagen so früh und so vollständig wie möglich zu beschaffen. Wenn Krankenhaus, Arzt oder Pflegedienst auf Ihre Anforderung hin trotzdem die Unterlagen nicht übersenden, mahnen Sie die Übersendung noch ein Mal an.
Danach können Sie immer noch anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Und weil der Gegner sich im Verzug befindet, haben Sie eine gute Chance, ihm die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung auferlegen zu lassen. In jedem Fall kommen Sie aber einfach schneller zum Ziel.