Erbrecht – Vorsorge gestalten, Nachlass sichern, Rechte durchsetzen
Ihr Vermögen. Ihre Familie. Ihre Entscheidung.
Die Frage, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen geschieht, betrifft jeden. Dennoch schieben viele Menschen die Regelung ihrer Vermögensnachfolge auf – oft mit gravierenden Folgen für die Hinterbliebenen. Streit unter Erben, ungewollte Erbfolgen und vermeidbare Steuerbelastungen sind die häufigsten Konsequenzen fehlender oder fehlerhafter Nachlassplanung.
Als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht berate und vertrete ich Sie umfassend – vor und nach dem Erbfall. Dabei verbinde ich die Erfahrung aus der streitigen Abwicklung von Erbfällen mit der vorausschauenden Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Denn nur wer weiß, welche Probleme in der Praxis tatsächlich auftreten, kann sie bei der Gestaltung von vornherein vermeiden.
Der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt ist nahezu immer sowohl im gestaltenden Erbrecht („vor dem Erbfall") als auch „nach dem Erbfall" tätig – außergerichtlich wie auch gerichtlich. Nur in Kenntnis der praktischen Abwicklung eines Erbfalls kann der Jurist gesicherte Erkenntnisse darüber gewinnen, ob die getroffenen Maßnahmen sich als hilfreich oder als abträglich erwiesen haben.
Meine Leistungen im Erbrecht
A. Gestaltung der Vermögensnachfolge – Vorsorge zu Lebzeiten
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist weit mehr als das Aufsetzen eines Testaments. Sie erfordert eine sorgfältige Analyse Ihrer persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation. Erst auf dieser Grundlage lassen sich maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
1. Die Erstberatung – Grundlage jeder Nachlassplanung
Am Anfang jeder Vermögensnachfolgeplanung steht ein ausführliches Beratungsgespräch. Dieses bereite ich anhand der mir vorab mitgeteilten Informationen sorgfältig vor. Dabei orientiere ich mich an einem bewährten Schema:
- Personen: Wer gehört zur Familie? Wie sind die Verwandtschaftsverhältnisse? Gibt es Besonderheiten (Patchwork-Familie, minderjährige Kinder, behinderte Angehörige)?
- Vermögen: Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Bestehen Belastungen?
- Verfügungen: Gibt es bereits Testamente, Erbverträge, Eheverträge oder Schenkungen?
- Besonderheiten: Gibt es Auslandsbezüge, unternehmerische Beteiligungen oder familiäre Konflikte?
2. Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält – und wer nicht. Ohne eine solche Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht dem entspricht, was Sie sich wünschen.
Ich berate Sie insbesondere zu folgenden Gestaltungsmöglichkeiten:
- Einzeltestament – die klassische Form der letztwilligen Verfügung
- Gemeinschaftliches Ehegattentestament (Berliner Testament) – gegenseitige Absicherung der Ehepartner mit Schlusserbeneinsetzung
- Erbvertrag – bindende Regelung der Erbfolge, insbesondere bei Patchwork-Familien oder unternehmerischer Nachfolge
- Vermächtnisse und Auflagen – gezielte Zuwendung einzelner Gegenstände oder Verpflichtungen
- Vor- und Nacherbschaft – Absicherung über mehrere Generationen
- Testamentsvollstreckung – professionelle Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses
Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments bespreche ich mit Ihnen insbesondere die Möglichkeiten eines steueroptimierten Vermächtnisses beim ersten und beim zweiten Erbfall sowie Regelungen zur Bindungswirkung und zum Minderjährigenschutz.
Wichtig: Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Formfehler führen zur Unwirksamkeit. Ich sorge dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihren Willen rechtssicher umsetzt.
3. Vorweggenommene Erbfolge – Übergabe zu Lebzeiten
Nicht immer ist es sinnvoll, die gesamte Vermögensübertragung auf den Todesfall zu verschieben. Eine Übergabe zu Lebzeiten – insbesondere von Immobilien – kann steuerliche Vorteile bieten und familiäre Konflikte vermeiden.
Eine klassische Immobilienübergabe erfolgt typischerweise unter Vorbehalt von:
- Nutzungsrechten (Nießbrauch, Wohnungsrecht)
- Rückforderungsrechten für bestimmte Fälle (z. B. Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Beschenkten)
Steuerrechtlich müssen dabei die Freibetragsgrenzen eingehalten werden. Ich rate stets zu einer vorherigen steuerlichen Bewertung der Immobilie, um böse Überraschungen bei der Werteinschätzung durch das Finanzamt zu vermeiden.
4. Eheverträge im Kontext der NachlassplanungDer Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge und den Pflichtteil. Ein Ehevertrag kann daher ein wichtiger Baustein der Vermögensnachfolgeplanung sein – etwa durch die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft oder einer Gütertrennung.
5. Interessenkollisionen – ein Wort zur Klarheit
In erbrechtlichen Mandaten ist die Frage, wer Mandant ist, von besonderer Bedeutung. Auch wenn sich häufig Ehepaare gemeinsam an mich wenden, führe ich stets nur einen der Eheleute als Mandanten. Das kommuniziere ich offen und von Anfang an. Diese Klarheit schützt alle Beteiligten.
B. Nach dem Erbfall – Abwicklung, Durchsetzung, Verteidigung
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, müssen oft schnell Entscheidungen getroffen werden. Fristen laufen, Ansprüche müssen gesichert und Rechte gewahrt werden.
1. Erbschein und Erbnachweis
Der Erbschein weist Sie als Erben aus. Sie benötigen ihn für die Umschreibung von Grundstücken, den Zugriff auf Bankkonten und die Abwicklung des Nachlasses. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und vertrete Sie im Erbscheinsverfahren – auch wenn die Erbfolge streitig ist.
2. Pflichtteil
Bestimmte nahe Angehörige können nicht vollständig enterbt werden. Ihnen steht der Pflichtteil zu – ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
- Ehepartner
- Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Ich unterstütze Sie bei der Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen über den Nachlassbestand und ergänzungspflichtige Schenkungen.
3. Erbausschlagung
Eine Erbschaft kann auch Schulden umfassen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Berufung zum Erben. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Handeln Sie daher sofort, wenn Sie befürchten, einen überschuldeten Nachlass zu erben.
4. Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden, muss der Nachlass aufgeteilt werden. Das führt häufig zu Streit – besonders bei Immobilien. Ich berate Sie zur einvernehmlichen Auseinandersetzung oder vertrete Sie im Streitfall, einschließlich der Teilungsversteigerung als letztem Mittel.
5. Testamentsanfechtung und Erbunwürdigkeit
Nicht jedes Testament ist wirksam. Gründe für eine Anfechtung können sein:
- Irrtum des Erblassers
- Drohung oder Täuschung
- Testierunfähigkeit
- Formfehler
Ich prüfe für Sie, ob Anfechtungsgründe vorliegen, und setze Ihre Rechte durch – oder verteidige ein Testament gegen unberechtigte Angriffe.
6. Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstreckerin übernehme ich auf Wunsch die professionelle Abwicklung und Verwaltung eines Nachlasses. Das entlastet die Erben und stellt sicher, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird.
Warum gerade eine Anwältin für Erbrecht?
Das Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Es verbindet Fragen des Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und Immobilienrechts. Gleichzeitig ist es ein zutiefst persönliches Rechtsgebiet – es geht um Familie, um Lebensleistung und um Vertrauen.
Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation vollständig zu erfassen. Ich höre zu, frage nach und entwickle Lösungen, die zu Ihnen und Ihrer Familie passen. Dabei sage ich Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. In einem persönlichen Gespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation und klären die nächsten Schritte.
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