Nachlassplanung, Erbauseinandersetzung und Urheberrecht für Kunstsammler, Künstler und ihre Erben
Eine Kunstsammlung ist mehr als ein Vermögenswert. Sie ist oft ein Lebenswerk. Wer Kunstwerke besitzt, verbindet damit meist nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch den Wunsch, die Sammlung zu erhalten und zu würdigen. Genau das macht die Nachlassplanung für Sammler zu einer besonderen Aufgabe. Als promovierte Kunst- und Urheberrechtlerin und erfahrene Erbrechtsanwältin verbinde ich beide Perspektiven: Ich berate Sammler, Künstler und Erben bei der rechtssicheren, aber auch ideellen Gestaltung von Nachlass, Übergabe und Bewahrung von Kunstwerken.
Warum Kunstsammlungen besondere Nachlassplanung brauchen
Kunst spielt im Vermögen vieler Familien eine größere Rolle, als oft angenommen wird. Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Dabei geht es in den meisten Erbfällen gar nicht um große, museal bedeutsame Sammlungen. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf dem Lebensweg gekauft wurden oder sich bereits seit vielen Jahren im Familienbesitz befinden.
Finden sich Kunstgegenstände im Nachlass, bedeutet dies auch für Testamentsvollstrecker eine hohe Verantwortung, denn auch auf Kunstgegenstände sind erbschaftsteuerliche Regelungen anwendbar. Bei der Nachlassplanung für Sammler treffen deshalb rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte aufeinander. Bei einer Kunstsammlung treten ideelle Interessen wie der Erhaltungswunsch der Sammlung oder eine Zweckbindung neben wirtschaftliche Interessen.
Testament, Schenkung und Bewertung: Die Sammlung zu Lebzeiten regeln
Der erste und wichtigste Schritt ist die Nachlassplanung zu Lebzeiten. Dazu gehören die Testamentsgestaltung unter Einbeziehung von Kunstwerken, die lebzeitige Übertragung, Bewertungsfragen und die Vermeidung einer Zerschlagung der Sammlung im Erbfall .
Die Steuerfalle vermeiden
Ein zentraler Punkt ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der Sammlung. Das Gesetz sieht hierfür Erleichterungen vor. Steuerrechtliche Ausnahmen gelten für Kunstgegenstände, die wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Geschichte oder Wissenschaft erhaltenswürdig sind, deren jährlicher Kostenaufwand regelmäßig eventuell erzielten Einnahmen übersteigt oder die für Forschungs-Zwecke der Volksbildung nutzbar gemacht werden – dann sind lediglich 40 % des Wertes zu besteuern, § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Eine vorausschauende Planung zu Lebzeiten des Sammlers erleichtert dies erheblich, denn eine Nachfolgeplanung durch Spezialisten kann helfen, eine korrekte Bestandsaufnahme und Analyse der Kunstwerke zu ermöglichen, eine angemessene Bewertung zu erleichtern und einen geeigneten Handelsplatz ausfindig zu machen.
Wie Kunstwerke im Erbfall bewertet werden
Die Bewertung von Kunstgegenständen war lange eine Quelle von Streit. Die Bewertung von Kunstgegenständen in Nachlässen hat stets für große Rechtsunsicherheit gesorgt, insbesondere bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, da die Beteiligten je nach Interessenlage dazu neigten, den Wert von Kunstgegenständen unterschiedlich hoch anzusetzen.
Hier hat die Rechtsprechung inzwischen für mehr Klarheit gesorgt: Das OLG Köln hat insoweit für Rechtssicherheit gesorgt und entschieden, dass für die Wertermittlung eines Kunstgegenstandes Schätzungen von anerkannten Auktionshäusern wie Christie's oder Sotheby's ausreichend seien. Die Bewertungen brauchen also nicht den Charakter von Wertgutachten zu haben, wie es beispielsweise bei der Ermittlung von Grundstückswerten üblich ist, weil der Verkehrswert von Kunstgegenständen anders als bei Gebrauchsgegenständen nicht objektivierbar ist, sodass eine verständige Schätzung zur Wertermittlung genügt (OLG Köln, Urteil vom 05.10.2005, Az. 2 U 153/04 ).
Erbauseinandersetzung bei Kunst- und Antiquitätennachlässen
In Erbengemeinschaften ist Streit über Kunstgegenstände keine Seltenheit. Häufig entsteht in Erbengemeinschaften Streit über Bewertung, Verteilung oder Verkauf von Kunstgegenständen. Ein klar formuliertes Ziel – etwa ein festes Datum für die Auseinandersetzung – hilft, den Prozess zu strukturieren.
Wer eine Sammlung verkaufen möchte, sollte den richtigen Zeitpunkt und das richtige Handelsforum sorgfältig wählen. Auch die Dauer eines Verkaufsprozesses sollte realistisch eingeplant werden: Es dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate, bis ein Werk verkauft ist. Für eine erste Orientierung über den Marktwert helfen zudem öffentlich zugängliche Quellen, denn der Kunstmarkt ist durch Online-Verzeichnisse mit Versteigerungsergebnissen relativ transparent – hier gibt es unter anderem artprice oder artnet als geläufige Datenbanken, die eine gute erste Orientierung ermöglichen.
Vorsicht bei Kauf und Verkauf: Haftung für Echtheit und Herkunft
Wer Kunstwerke aus einem Nachlass verkauft oder ankauft, sollte die Herkunft sorgfältig prüfen lassen. Ein aktueller Fall zeigt, welche Haftungsrisiken drohen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte eine Kunsthistorikerin dazu, 980.000 Euro Schadensersatz an eine Erbengemeinschaft zu zahlen, weil sie ihrer Erkundigungspflicht nicht nachkam. Mit Urteil vom 2. Februar 2021 (Az. I-3 U 22/19) stellte das Gericht fest, dass die Frau dem Erblasser vier Skulpturen eines spanischen Künstlers für insgesamt 1.000.000 Euro verkauft hatte, bei denen es sich lediglich um ungenehmigte Nachgüsse mit einem Materialwert von nur 20.000 Euro handelte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Frau Anlass gehabt, sich zu erkundigen, ob es sich tatsächlich um Originale oder autorisierte Exemplare handelte – weil sie diese Erkundigungspflicht verletzte und dies nicht offenlegte, musste sie für den Sachmangel der Skulpturen haften. Dieser Fall zeigt: Provenienzprüfung und Echtheitsfragen sind für Erben, Käufer und Verkäufer von Kunstwerken keine Nebensache, sondern ein zentrales rechtliches Thema.
Künstlernachlass und Urheberrecht
Für Künstler, ihre Angehörigen und ihre Erben stellen sich ganz eigene Fragen. Zu meinen Beratungsschwerpunkten zählt die Beratung lebender Künstler zu Verwertungs- und Nutzungsrechten, Verlags- und Galerieverträgen sowie zum Folgerecht; für Erben geht es um die Errichtung und Verwaltung des Künstlernachlasses, also Werkverzeichnis, Echtheitsbestätigungen und Lizenzverwaltung. Wer als Künstler rechtzeitig regelt, wie sein Werk nach dem Tod verwaltet werden soll, schützt damit nicht nur sein wirtschaftliches Erbe, sondern auch die Integrität seines künstlerischen Nachlasses.
Stiftungslösungen als Alternative zur klassischen Erbfolge
Nicht jede Sammlung muss im klassischen Erbgang aufgeteilt werden. Für manche Sammler ist eine Stiftung der bessere Weg: Die Gründung gemeinnütziger Kunst- und Kulturstiftungen, aber auch die Zustiftung zu bereits bestehenden Stiftungen kann als Alternative zur klassischen Erbfolge dienen, insbesondere für kinderlose Sammler oder zur dauerhaften Bewahrung einer Sammlung. So bleibt die Sammlung als Ganzes erhalten und wird nicht zerschlagen.
Vorsorge für Sammler: Vollmachten speziell für die Sammlungsverwaltung
Was passiert mit der Sammlung, wenn der Sammler selbst geschäftsunfähig wird? Für diesen Fall empfiehlt sich eine speziell zugeschnittene Vorsorgevollmacht. Sammlungsspezifische Vollmachten können Versicherung, Lagerung, Verkaufsbefugnisse und die Ausleihe an Museen im Falle der Geschäftsunfähigkeit regeln.
Dabei ist zu bedenken, dass eine Vollmacht dem Bevollmächtigten umfassende Entscheidungsbefugnisse verleiht. Allgemein gilt: Der vom Erblasser ausgesuchte Bevollmächtigte hat eine enorme Rechtsmacht nach außen – ist seine Rechtsstellung nicht eingeschränkt, kann er grundsätzlich sämtliche Verfügungen über das Vermögen treffen und alle Entscheidungen, die nicht höchstpersönlicher Natur sind, erledigen. Dies kann sich aus Sicht der Erben als problematisch erweisen. Deshalb gilt auch für Vollmachten zur Sammlungsverwaltung: Es empfiehlt sich, klare Direktiven vorzugeben, damit ein Streit zwischen Bevollmächtigtem und Erben vermieden wird.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Kunstgutachtern
Nachlassplanung für Sammler berührt regelmäßig steuerliche und wirtschaftliche Fragen, die über die anwaltliche Beratung hinausgehen. Wie bei anderen komplexen Nachfolgemandaten gilt: Der zivil- und steuerrechtliche Sachverstand allein reicht in vielen Fällen nicht aus, um die an einer Nachfolge beteiligten Personen sachgerecht und hinlänglich zu unterstützen, sodass oftmals ein überaus vielfältiger Beratungsbedarf besteht. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Kunstgutachtern zusammen, um Bestandsaufnahme, Bewertung und steuerliche Optimierung aus einer Hand zu koordinieren.
Fazit
Kunstsammlungen verbinden wirtschaftliche und ideelle Interessen wie kaum ein anderer Vermögensgegenstand. Ob Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung, Künstlernachlass, Stiftungslösung oder Vorsorgevollmacht: In jedem dieser Bereiche kommt es darauf an, die rechtlichen Vorgaben mit dem persönlichen Anliegen des Sammlers oder Künstlers in Einklang zu bringen – die Sammlung nicht nur zu verwerten, sondern als Lebenswerk zu bewahren.
Wenn Sie Ihre Kunstsammlung oder Ihren künstlerischen Nachlass rechtssicher regeln möchten, berate ich Sie gerne persönlich. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Lösung zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.